Das Recall-System

Recall - das heißt Rückruf. Wenn Sie es wünschen, benachrichtigen wir Sie gern in regelmäßigen Abständen, wenn der Zeitpunkt für eine erneute Routineuntersuchung gekommen ist. Sie können mit uns den Zeitabstand zwischen zwei Routineuntersuchungen frei vereinbaren.

Der zeitliche Abstand zwischen zwei Terminen sollte nicht mehr als ein halbes Jahr betragen. Orientieren Sie sich bitte nicht an den von bestimmten Krankenkassenversicherungen geforderten Mindest-Untersuchungen im Abstand von je einem Jahr. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Abstand in vielen Fällen zu lang ist, um einen gesunden Gebißzustand dauerhaft zu erhalten.

Denn: jeder Zahnstein, der nicht sofort entfernt wird, kann Schädigungen Ihrer Zähne oder Ihres Zahnfleisches hervorrufen. Besteht bei Ihnen die Neigung zu starker Bildung von Zahnstein, so sollten Sie mindestens vierteljährlich Termine zur Zahnsteinentfernung vereinbaren.

Wer viel Zeit und Mühe in die Sanierung seiner Zähne investiert hat, wird die Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachsorge erkennen.

Als Belohnung ist es so möglich, diesen gesunden Zustand über Jahrzehnte zu erhalten.